Qualifizierung zur Betreuungskraft

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INFORMATIONEN ZUM BERUF
Bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung zur Betreuungskraft sind die Teilnehmenden vertraut mit den aktuell gültigen Richtlinien und Methoden der Betreuungsarbeit. Sie beherrschen die Grundlagen der Betreuung und Begleitung ebenso wie Techniken der Mobilisierung und Aktivierung zu betreuender Personen. Vertiefende Kenntnisse in der Kommunikation mit älteren Menschen, spezielle Krankheitslehre beispielsweise Demenz und Kenntnisse aus den Bereichen Ernährung, Erste-Hilfe und Rechtskunde sind ebenfalls Teil der Qualifizierung.

Die Teilnehmenden erfüllen nach Beendigung des Lehrgangs alle notwendigen Voraussetzungen für eine qualifizierte Tätigkeit im Gesundheits- und Betreuungsbereich nach § 43b i.V. m. § 53c SGB XI.

ZIELGRUPPE
Die Tätigkeit in der Betreuung eignet sich besonders für Menschen, die über keine spezielle therapeutische oder pflegerische Ausbildung verfügen bzw. diese auch nicht anstreben.

VORAUSSETZUNGEN
• Ausreichende Deutschkenntnisse
• Eignung und Interesse für eine Tätigkeit im sozial-pflegerischen Betreuungsbereich
• Orientierungspraktikum von 40 Stunden in einer Pflege- bzw. Betreuungseinrichtung

Abschluss
• RKU-Bescheinigung nach erfolgreicher Teilnahme
• Diese ist Voraussetzung für einen Arbeitsplatz in Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

FÖRDERMÖGLICHKEITEN
• Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
• Finanzierung durch Ihren Arbeitgeber nach dem Qualifizierungschancengesetz
• Selbstfinanzierung

Nach AZAV zertifiziert.