Vorbereitungslehrgang zur Kenntnisprüfung

Information

Bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung oder einem erfolgreich abgeschlossenen Studium in der Gesundheits- und Krankenpflege in einem Land außerhalb der EU haben Pflegekräfte die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Deutschland anerkennen zu lassen. Die Anerkennung kann durch eine Kenntnisprüfung erfolgen, ausschlaggebend hierfür ist der Defizitbescheid des Regierungspräsidiums.

Zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, die aus einer mündlichen und einer praktischen Prüfung besteht, bieten wir einen Vorbereitungskurs an, der sowohl für die Arbeit im Krankenhaus, in der ambulanten Pflege als auch in der Altenpflege qualifiziert.

Hervorragende Pflegepädagog*innen begleiten die Teilnehmer*innen auf dem Weg zur Kenntnisprüfung, nach dessen erfolgreichen Abschluss die stattliche Anerkennung des Berufsabschlusses aus dem Herkunftsland (gem. § 20 a+b KrPfAPrV) erfolgt.

Voraussetzung

  • Abgeschlossene Krankenpflegeausbildung
  • Defizitbescheid des Regierungspräsidiums
  • Sprachniveau B2

Inhalte des Vorbereitungslehrganges

Die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung umfasst zwölf Module sowie begleitend fachbezogenen Deutschunterricht:

  • Erste Hilfe
  • Krankheitslehre
  • Unterstützung in der Diagnostik und Therapie
  • Pflegemaßnahmen pflegewissenschaftlich planen, durchführen und evaluieren
  • Beratung und Anleitung in der Pflege
  • Hygiene
  • Rechtliche Aspekte; Qualitätsmanagement und wirtschaftliches Arbeiten
  • Allgemeine Pflege – Theorie und Praxis
  • Landeskunde – Basiswissen Deutschland
  • Ethik
  • Pflegeplanung erstellen und Arbeiten mit Pflegediagnosen
  • In Gruppen und Teams agieren

Der Unterricht wird durch die Verwendung einer digitalen Lernplattform unterstützt. Aus diesem Grund sind EDV-Kenntnisse und Zugang zu PC/Laptop notwendig.

Der Lehrgang schließt mit der praktischen und mündlichen Kenntnisprüfung ab. Die Kosten der Prüfung sind einmalig in den Lehrgangskosten enthalten.

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Defizitbescheid des Regierungspräsidiums
  • Zertifikat B2-Niveau (telc, Goethe-Institut)
  • Aufenthaltsbescheinigung bzw. Arbeitserlaubnis
  • Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde

Kosten / Förderung

  • Die Agentur für Arbeit fördert die weiterbildungsbedingte Freistellung von der derzeitigen Arbeit sowie die Kosten des Lehrgangs (Qualifizierungschancengesetz)
  • Die Jobcenter übernehmen die Kosten nach Einzelfallprüfung
  • Selbstfinanzierung

Nach AZAV zertifiziert.

Kontakt

Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm
Berufliche Bildung
Oberer Eselsberg 45
89081 Ulm
Telefon: 0731 177 1600
Email: bildung.pflegeschulen@rku.de

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